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Bärendienst für die Sonntagsruhe

Düsseldorf - In der Frage der Sonntagsöffnung der Videotheken gab es gestern im Hauptausschuss des Landtages eine rege Diskussion: Neun Experten, darunter Vertreter der Volksinitiative, der Kirchen und Gewerkschaften standen den Landtagsabgeordneten Rede und Antwort.

Während sich alle Experten einig waren über die Bedeutung der Sonntagsruhe, gab es naturgemäß Differenzen in der Frage der Grenzziehung, den so gab ein Kirchenvertreter zu bedenken ist der Sabbat für den Menschen da und nicht der Mensch für den Sabbat. Mehrfach wurde die Meinung vertreten, dass das Thema Sonntagsruhe einer grundsätzlichen Überarbeitung bedürfe und - auch so einzelne Stimmen - das man am Thema der Videotheken keinen Grundsatzstreit austragen solle, schließlich gäbe es viel problematischere Ausnahmen des Sonntagsschutzes.

Unter dem Stichwort "Bärendienst für die Sonntagsruhe" beschrieb Dr. Liesching, Jugendschutzexperte aus München, die Folgen des Sonntagsöffnungsverbots für die Videothekenstruktur anhand des Beispiels München. Statt personalbetriebener Videotheken gäbe es immer mehr Automatenvideotheken, die sonntags öffnen dürften. Sowohl hinsichtlich des Verlustes von Arbeitsplätzen als auch bezüglich des Jugendschutzes würde dies zu Verschlechterungen führen, ohne damit der Sonntagsruhe zu dienen.
Die Kirchenvertreter, traditionell einem strengen Sonntagsschutz verpflichtet, waren über die reale Existenz von Automatenvideotheken überrascht und gaben zu, diesen Aspekt bisher nicht berücksichtigt zu haben. Der Vertreter von Verdi empfahl dann aber eine Ungleichbehandlung zwischen herkömmlichen Videotheken und Automatenvideotheken aufzuheben, indem man die Automaten verbietet.

Auch konnten zwei der Hauptargumente gegen die Sonntagsöffnung widerlegt werden:Die Behauptung von verdi, die Sonntagsöffnung würde nur dazu führen, dass Videotheken statt am Samstag nun am Sonntag besucht würden und somit eher zu Umsatzverlusten führen würde, konnten die Vertreter der Videotheken neben eigenen Erfahrungen auch anhand von Marktforschungsergebnissen der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) widerlegen und somit glaubhaft darstellen, dass die versprochenen 600 Arbeitsplätze und fast 100 Ausbildungsplätze bei einer Erlaubnis zur Sonntagsöffnung umsetzbar sind.
Auf die mehrfache Frage von Politikern an die Kirchen und Gewerkschaften, ob es negative Erfahrungen aus den 9 Bundesländern gäbe, die die Sonntagsöffnung der Videotheken erlauben, konnten diese nicht ein einziges Beispiel vorbringen. Dagegen konnten die Videothekenvertreter anhand der Äußerungen von 9 Innenministerien beweisen, dass gerade kein Dammbruch in Sachen Sonntagsschutz zu befürchten sei.

Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hatte am 30. August über 120.000 Unterschriften für die Volksinitiative beim Landtag eingereicht. Ende Oktober hatte der Landtag Nordrhein-Westfalens einstimmig festgestellt, dass die Volksinitiative die notwendigen Voraussetzungen, nämlich 66.152 Unterschriften, erfüllt hat. Die erste Lesung des Landtages fand am 30.11. statt. Eine Entscheidung des Landtages ist am 19. Januar des nächsten Jahres zu erwarten.

IVD - Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.
Hans-Peter Lackhoff, Jörg Weinrich
Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211-5773900, Fax: 0211-57739069, www.ivd-online.de

 


Pressemitteilung vom 8.12.2005
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